Das Wort „Heirat“ entstammt vermutlich einem alten germanischen Wort, und zwar dem Wort für „Hausgemeinschaft“, welches „Hîwa“ lautete. Das Wort Ehe entstammt vermutlich einem sehr viel weniger persönlichen Wort – das althochdeutsche Wort für „Gesetz“ lautete „ewe“, bzw. „ewa“. Zieht man diese beiden Begriffe nun zu Hochzeit und Ehe zusammen, so bedeutet beides im Verbund die durch Gesetz erfolgte Vereinigung zu einem Hausstand.
Verschiedene Ehen im frühen Mittelalter
Für viele gehören heutzutage diverse Ausstattungs- und andere Rituale zu einer Hochzeit dazu. Hochzeitsschuhe, ein weißes Kleid, das Werfen des Brautstraußes – all die Traditionen, die wir heute kennen haben ihren Ursprung in der Geschichte der Ehe. Im frühen Mittelalter war noch nicht, wie heute, nur eine Form der Ehe anerkannt. Es gab verschiedene Arten eine gültige Ehe zu schließen.
- Muntehe
Zum einen gab es die Muntehe, welche dafür sorgte, dass die Braut von der „Sippe“ der eigenen Familie in die des Bräutigams übergeben wurde. Gezahlt wurde dafür vom Bräutigam der Muntschatz, der an die Familie der Frau ging. Der Mann erhielt dafür die Vormundschaft für die Frau. Das Ganze mutet heutzutage etwas seltsam an, handelte es sich doch im Grunde um eine Art Kaufvertrag über einen Menschen. Die Höhe des Muntschatzes war festgelegt und da der Beitrag für einen Bauer oder einen niederen Gemeinen kaum zu leisten war, kam diese Form der Ehe wohl eher in den oberen Schichten vor. Später änderte sich das, was wir heute als seltsam empfinden, denn das, was von uns als „Kaufpreis“ empfunden wird, ging später nicht mehr an die Familie der Frau, sondern an die Frau selbst. Es handelte sich um eine Witwenversicherung und gehörte der Frau, wenn der Mann vor ihr verstarb. Allerdings bleibt die Tatsache, dass die Frau kein Mitsprachrecht bei der Schließung der Ehe hatte. Verhandelt wurde über ihren Kopf hinweg.
- Friedel- und Kebsehe
Wer keine Muntehe schließen konnte, war natürlich vom Heiraten nicht ausgenommen. Die Friedelehe brauchte wesentlich weniger Aufwand und vor allem weniger Geld als die Muntehe. Ganz der Logik entsprechend war sie dann aber auch weniger bindend und die Braut war weniger abgesichert. Verlobung und Trauung wurde einfach übersprungen. Stattdessen musste der Bräutigam eine Heimführung der Braut vornehmen und das Lager mit ihr teilen. Auch eine Morgengabe musste der Bräutigam leisten – das Gegenstück zum Muntschatz. Eine Friedelehe durfte interessanterweise neben der Muntehe bestehen. Zwei Muntehen gleichzeitig durften aber nicht sein. Es gab allerdings sogar eine Form der Ehe, die noch weniger verbindlich war als die Friedelehe, und zwar die Kebsehe. Hier bedurfte es gar keiner Formalitäten, was daran lag, dass eine solche Ehe nicht unter Freien geschlossen wurde. Die Braut war in diesem Fall eine Unfreie und man könnte das Wort Kebse auch als Sklavin oder Dienerin bezeichnen. Von einer gleichberechtigten Ehe, wie wir sie heute haben, war die Form der Kebsehe also weit entfernt.